Legal
Lumobox Lizenzbestimmungen für die Autoren/Erwerber
1. Allgemeines
Diese Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Lumobox und dem Mitglied, welches Werke als Autor in der Agentur oder der Galerie einstellt und dem Autor als Anbieter von Werken und einem Mitglied als Erwerber von Nutzungsrechten an Werken. Diese Bestimmungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lumobox (AGB). Mit dem Upload von Daten bzw. dem Download erklärt das Mitglied, die vorliegenden Lizenzbestimmungen Lumobox (nachfolgend "Lizenzbestimmungen") gelesen und verstanden zu haben und zu akzeptieren. Ab dem Zeitpunkt der Registrierung als Mitglied ist der Autor berechtigt, eigene Werke in die Seite (Bildagentur, Galerie, Photosharing) einzustellen. Eine Lizenzierung der Werke in der Bildagentur oder Galerie ist erst ab der Freigabe der Werke durch Lumobox möglich.
Lumobox verkauft für und im Namen der Autoren Nutzungsrechte an deren Werken und wickelt die Lieferung gegen Bezahlung der Lizenzgebühr ab. Der Lizenzvertrag kommt mit Zugang der Bestellung durch das Mitglied zwischen dem Autor und dem Mitglied zustande. Das Mitglied erwirbt alternativ eine der nachfolgend beschriebenen Lizenzen an Werken durch Auswahl im Rahmen der Bestellung über die Agentur oder die Galerie. Der Autor garantiert, die erforderlichen Rechte am Werk innezuhaben und das beschrieben Nutzungsrecht übertragen zu wollen. Das Mitglied erwirbt grundsätzlich nur das beschriebene Nutzungsrecht am Werk, weitere Rechte wie Rechte der abgebildeten Personen, Rechte an Objekten, Markenrechte, etc. sind im Nutzungsrecht nicht enthalten.
2. Pflichten des Autors
Der Autor ist verpflichtet, sich an die "AGB" und an die vorliegenden Regeln zu halten. Mit dem Daten-Upload oder dem Zusenden der Werke auf CD/DVD bestätigt der Autor, dass seine Werke gesetzeskonform sind und keine Drittrechte verletzen. Der Autor hält Lumobox von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche durch die Verwendung von Werken oder die Unzulässigkeit einer bestimmten Verwendung von Werken entstehen könnten. Der Autor muss in jedem Fall mit korrekten persönlichen Daten registriert sein. Jeder, der sich unter falschem Namen anmeldet, wird automatisch gesperrt. Die Ausnahme ist die Verwendung eines Pseudonyms als "Username".
Die folgenden Bilder können wir auf Lumobox nicht annehmen. Sollten Sie derartige Bilder hoch laden, riskieren Sie sowohl Ihre Mitgliedschaft bei Lumobox als auch weitere zivilrechtliche Schritte:
a) Bilder, die Sie nicht selbst aufgenommen haben (auch nicht nachdem Sie diese stark bearbeitet haben).
b) Ein Bild von einem Bild
c) Ein "gefundenes" Bild, (z.B. aus dem Internet oder einem fremden Fotoalbum)
d) Bilder aus anderen Bildarchiven
e) Bilder mit pornografischem, rassistischem oder diffamierendem Inhalt
f) Bilder, die gegen gesetzliche Regelungen verstossen
3. Urheberrechte und Urheberrechtsvermerk
Das Urheberrecht verbleibt beim Autor. Die Nennung des Urhebers bei der Verwendung der Bilder ist erwünscht, aber nicht obligatorisch. Sofern der Name des Fotografen nicht bekannt ist, kann "© Lumobox" verwendet werden. In keinem Fall darf aber absichtlich oder fahrlässig bei einem Bild von Lumobox der Eindruck erweckt werden, die Verwendung des Inhaltes sei frei von Rechten anderer.
4. Lizenz-Kategorien
Mit dem Erwerb eines Werks erwirbt das Mitglied ausschliesslich eines der nachfolgend definierten Nutzungsrechte. Das Mitglied darf keine Kopie des Bildes bzw. Files oder von Teilen an andere weitergeben oder anderen Zugang zu diesem File bzw. Teilen davon ermöglichen.
4.1. Vorschau-Bild
Es besteht kein Nutzungsrecht an den kostenlosen Vorschaubildern. Ausgenommen davon ist die provisorische Verwendung als Platzhalter im Layout im Hinblick auf einen späteren Erwerb von Nutzungsrechten am Werk.
4.2. Web-Bild
Verwendung in Präsentation oder auf Web-Site, inklusive Weitergabe innerhalb dieser Präsentation in elektronischer oder individuell in tiefen Stückzahlen ausgedruckter Form. Die Nutzung in Printmedien sowie weiteren traditionellen Druckerzeugnissen (Broschüren, Plakate etc.) ist ausgeschlossen. Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszwecks gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Verwendungszwecke (z.B. verschiedene Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen, unterschiedliche Dokumente oder Publikationen) ist nicht gestattet. In diesem Fall müssen die Nutzungsrechte am Bild mehrmals erworben werden.
4.3. Druck-Bild
Die Verwendung für alle Medien ist zulässig (z.B. Drucksachen, Zeitschriften, Web, Präsentationen). Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszwecks gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Verwendungszwecke (z.B. verschiedene Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen, unterschiedliche Dokumente oder Publikationen) ist nicht gestattet. In diesem Fall müssen die Nutzungsrechte am Bild mehrmals erworben werden.
4.4. Print/Shop
Das Werk darf für den Druck auf Fotopapier, Leinwand etc. und Artikel des von (oder im Auftrag von) Lumobox betriebenen Shops wie Mausmatten, T-Shirts, Tassen etc. verwendet werden. Zu diesem Zweck ist kein Download des Werkes durch den Käufer erforderlich. Der Käufer darf das Werk nicht kommerziell nutzen. Es entfällt somit die Lizenzgebühr für den Autor.
4.5. Galerie-Bild
Das Werk darf für den Druck verwendet werden. Der Autor erhält dafür eine Lizenzgebühr. Der Käufer darf das Werk nicht kommerziell nutzen. Der Erwerber darf keine Kopie des Bildes bzw. Files oder von Teilen an andere weitergeben oder anderen Zugang zu diesem File bzw. Teilen davon ermöglichen.
5. Nutzung von Werken
Lumobox erkennt an und akzeptiert, dass der Autor alle Rechte und Ansprüche an dem und auf das Werk behält (ausgenommen die nach diesen Bestimmungen gewährten Rechte), und dass Lumobox kraft diesen Bestimmungen weder ein Recht noch ein beliebiger Anspruch an dem oder auf das Werk übertragen wird. Der Autor überträgt jedoch mit Registrierung die folgenden örtlich und zeitlich unbeschränkten sowie übertragbaren Nutzungsrechte an seinen Werken auf Lumobox:
- das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, die Bilder unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder umzugestalten (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung),
- das Recht, die Werke in einem beliebigen Formate und Produktionsmethode als Print zu produzieren und zu verkaufen,
- das Recht, die Werke zur Eigenwerbung in allen Medien unentgeltlich zu nutzen; dieses Recht an den Bildern steht auch den Vertriebspartnern von Lumobox für deren Eigenwerbung zu. Die Lizenzgebühr fallen also nur beim Verkauf der Werke der Bereiche Galerie und Agentur an Dritte an.
Lumobox darf Partnerschaften mit Dritten zum Zwecke der Vermarktung der Werke eingehen sowie sämtliche Werke auch über die Plattformen von Dritten vertreiben. Sobald das Werk hochgeladen wurde, wird es mit dem Lumobox-Wasserzeichen versehen. Die Werke können danach von Lumobox für den Verkauf freigegeben werden. Möchte der Fotograf ein Werk aus der Datenbank entfernen, so kann er dies in seinem persönlichen Portfolio selber tun. Lumobox wird das Werk danach innerhalb von 14 Tagen aus der Datenbank löschen.
Das Werk darf durch das kaufende Mitglied für seinen Verwendungszweck abgeändert werden. Das originale Werk des Autors muss aber respektiert werden und darf nicht verunglimpft werden. Nicht gestattet sind Abänderungen, welche die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Autor persönliche Nachteile (beispielsweise Rufschädigung) entstehen könnten, sowie Abänderungen die durch weitere Rechte (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, etc.) eingeschränkt oder untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Autor oder dem betroffenen Rechteinhaber die ausdrückliche Bewilligung für eine Änderung einzuholen.
6. Nutzungseinschränkungen für alle Lizenzkategorien
Auf der Website erworbene Werke dürfen unter den folgenden Bedingungen oder/und Absichten nicht verwendet werden:
- zum Zwecke von unerlaubten und strafbaren Handlungen, insbesondere nicht als rassistische, pornographische, gewalttätige, ehrverletzende, sexistische oder religiös verletzende Darstellungen;
- in für die abgebildeten Person(en) erniedrigender und entwürdigender Art und Weise;
- in für den Autor erniedrigender und rufschädigender Art und Weise;
- wenn angenommen werden muss, dass die abgebildete(en) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung, insbesondere auch mit der Art und Weise oder dem Inhalt der Veröffentlichung, einverstanden sein könnte. In diesem Fall ist von dieser(n) Person(en) eine ausdrückliche Bewilligung einzuholen;
- wenn angenommen werden muss, dass Rechte Dritter (z.B. an Handelsmarken, Bauwerken, Kunstwerken etc.) geltend gemacht werden können. In diesem Fall muss beim Inhaber der Rechte eine verwendungsspezifische Bewilligung eingeholt werden;
- für Produkte, die weiterverkauft werden (z.B. in Grusskarten-Websites, auf Print on Demand Produkten wie Postkarten, T-Shirts, Mausmatten, Postern etc);
- für den Wiederverkauf, die Weiterlizenzierung, Vermietung oder anderweitige Weiterverteilung (z.B. zur Verfügung stellen auf einem Server).
7. Unrechtmässige Nutzung der Bilder
Das Mitglied hat auf Verlangen von Lumobox die rechtmässige Nutzung von gekauften Werken nachzuweisen (z.B. Belegsexemplare, Screenshots). Bei jeglicher unberechtigter Verwendung oder Weitergabe von Werken durch das Mitglied oder Dritte, für die es verantwortlich ist, ist eine Konventionalstrafe von CHF 10'000 an Lumobox zu bezahlen. Vorbehalten sind weitergehend Schadenersatzansprüche und rechtliche Schritte.
8. Zeitliche Beschränkung
Der Verwendungszeitpunkt des Werkes für Agenturbilder muss innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum liegen. Als Verwendungszeitpunkt gilt die Fertigstellung des Arbeitsergebnisses. Beispiele die den Verwendungszeitpunkt definieren (bei anderen Medien ist die Regelung sinngemäss auszulegen): Für Inserate und Broschüren ist der Zeitpunkt der definitiven grafischen Gestaltung massgeblich. Für die Presse ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung massgeblich. Auf einer Website darf das Werk nach 6 Monaten weiterverwendet werden, solange die Webseite in Struktur und Design unverändert bleibt. Für Präsentationen muss ein Werk nach Ablauf von 6 Monaten neu gekauft werden, wenn die Präsentation wesentlich geändert wird. Lumobox darf im Einzelfall die zeitliche Beschränkung für den Käufer genauer definieren oder aufheben. Solche Absprachen bedürfen der Schriftform oder Absprache per Email.
9. Keine Exklusivlizenz
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erwirbt das Mitglied kein ausschliessliches Nutzungsrecht am Werk. Das Werk kann in beliebiger Anzahl von Dritten genutzt werden.
10. Weiterverkauf/Weiterverwendung
Das Nutzungsrecht am Werk ist grundsätzlich nicht übertragbar. Ausnahmsweise darf das Mitglied eine vom Werk inspirierte Neuschöpfung (neues Werk) auf einen Dritten übertragen, sofern das ursprüngliche Werk darin nicht mehr erkennbar ist. Die mehrmalige Verwendung in unterschiedlichen Arbeitsresultaten ist nicht gestattet. In diesem Fall muss jeweils eine weitere Lizenz erworben werden.
11. Verkaufpreis und Formate
Die Verkaufspreise und die Formate der Galeriewerke und die Produktionsart werden ausschliesslich von Lumobox bestimmt und verändert. Der Autor hat keinen Einfluss auf die Preisfindung.
12. Lizenzgebühr und Vergütung des Autors
Die Lizenzgebühr der Agentur richtet sich nach den auf der Seite publizierten aktuellen Preislisten. Die Lizenzgebühr der Galerie richtet sich nach dem Online-Marktpreis der Werke. Lumobox kann somit keine minimale Lizenzgebühr garantieren. Der Autor beauftragt hiermit Lumobox, die Lizenzgebühr in seinem Namen einzufordern. Der Autor hat nicht das Recht, die Vergütung direkt vom Mitglied zu fordern.
Die Lizenzgebühren differieren nach den verschiedenen Bereichen:
a) Agentur: Dem Autor stehen beim Verkauf (Download) der Lizenzrechte an ein Mitglied 50% oder einen anderst vertraglich geregelten Prozentsatz (Lizenzgebühr) abzüglich auf die Transaktion anfallende Steuern und Abgaben zu.
b) Galerie: Dem Autor stehen beim Verkauf eines Werks über die Galerie 50% oder einen anderst vertraglich geregelten Prozentsatz des publizierten Verkaufspreises des Printabzuges abzüglich auf die Transaktion anfallenden Steuern und Abgaben zu.
c) Sharing: Im Sharingbereich fallen keine Gebühren an.
Ein Anspruch des Autors auf Vergütung entsteht erst bei vollständiger Bezahlung des entsprechenden Betrages durch das Mitglied an Lumobox. Die Einnahmen werden den Autoren jeweils zum Quartalsende auf das anlässlich der Registrierung angegebene Bankkonto überwiesen. Bankspesen für die Überweisung gehen zu lasten des Autors. Zusätzlich wird im Benutzerkonto des Autors die jeweilige Gutschrift laufend belegt. Bei Guthaben unter CHF 50.- behält sich Lumobox vor, den Betrag auf das nächste Quartal zu übertragen.
Lumobox, Dielsdorf, 1 Juli 2007

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